Lighting Their Way Through Sports
Wir freuen uns, die unglaubliche Reise des Projekts „Lighting Their Way Through Sports“ zu teilen, bei dem fairplay als Partnerorganisation dabei ist.
Das Ziel
Förderung der sozialen Eingliederung, der Inklusion und der aktiven Bürger*innenschaft durch die Kraft des Sports.
Was wir getan haben:
- Sporttraining: Zweimonatliche Sporttrainingseinheiten, die eine Vielzahl von Sportarten wie Fußball, Basketball, Tischtennis, Schwimmen und Laufen umfassen.
- Entwicklung von Lebenskompetenzen: Vermittlung von Lebenskompetenzen in den Bereichen emotionales Bewusstsein, Wutbewältigung, Aufbau gesunder Beziehungen und Konfliktlösung.
- Ausbildung von Sporttrainer*innen: Durchführung von Workshops für Sporttrainer*innen zum besseren Verständnis und zur Unterstützung von geflüchteten Jugendlichen im organisierten Sport.
- Inklusionsveranstaltung: Organisation einer abschließenden Inklusionsveranstaltung, die geflüchtete und einheimische Jugendliche zu einem Tag voller Sport, Spaß und Freundschaft zusammenbrachte.
Unsere Ergebnisse:
- 132 geflüchtete Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichem Hintergrund haben teilgenommen.
- Verbesserte körperliche Fitness, verbesserte sportliche Fähigkeiten und größeres Selbstvertrauen der Teilnehmer*innen.
- Ausstattung der Teilnehmer*innen mit wichtigen Werkzeugen für die persönliche und soziale Entwicklung.
- Schaffung eines integrativeren und unterstützenderen Umfelds für geflüchtete Jugendliche im organisierten Sport.
- Förderung der sozialen Interaktion, des interkulturellen Austauschs und des Gemeinschaftsgefühls.
Unsere Partner*innen:
- Faros (Griechenland) - Koordinator
- Wiener Institut für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC) (Österreich)
- Panellinios AC (Griechenland)
Vielen Dank an alle, die zum Erfolg dieses Projekts beigetragen haben!
Finanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die der Autor*innen und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für diese verantwortlich gemacht werden.
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