So geschehen im März dieses Jahres, als Sahar Khodayari ein Spiel zwischen Esteghlal Teheran und al-Ain aus den Vereinigten Emiraten besuchen wollte. Sie wurde verhaftet und auf Kaution wieder freigelassen. Als sie bei einem Gerichtstermin am 2. September erfuhr, dass Ihr sechs Monate Gefängnis drohen, setzte sie sich selbst in Brand.
Am Montag ist die 29jährige ihren schweren Verbrennungen erlegen.
Das Verbot von Frauen im Stadion verletzt nicht nur die FIFA-Statuten (Artikel 3 und 4 – Schutz der Menschenrechte, Nicht-Diskriminierung /Gleichstellung) und den Ethik-Kodex der FIFA, sondern – noch entscheidender – verletzt bindend einzuhaltende Menschenrechte (sämtliche Artikel des UN-Zivilpaktes, des Sozialpaktes und der Frauenrechtskonvention). Daran haben sich der Iran zu halten, der iranische Fußballverband (FFIRI), und auch die FIFA.*
Die FIFA hat dabei die Verpflichtung, die Menschenrechte zu respektieren, und laut eigener Menschenrechtspolitik (auch in Bezug auf die Mitgliederverbände) zu fördern. Der Iran wiederum - dies ist der rechtlich bindende Teil - hat die Verpflichtung, die Menschenrechte im eigenen Land aktiv zu schützen, Abhilfe bei Verletzungen zu leisten, und Wiederholungen zu verhindern.
Nach den erschütternden Meldungen über den Tod Khodayaris verurteilte der Kapitän der iranischen Nationalmannschaft, Masoud Shojae, das Stadionverbot für Frauen vehement und öffentlich. Bereits im März 2018 war FIFA-Präsident Gianni Infantino im Iran, und hat – so die Meldungen der FIFA – dazu mit dem iranischen Präsidenten Hassan Rohani gesprochen. Rohani verkündete daraufhin, dass es bezüglich der Regelung in naher Zukunft „positive Entwicklungen“ geben würde. Geschehen ist das bisher noch nicht.
Im September 2018 hat der unabhängige Menschenrechts-Beirat der FIFA (gegründet Anfang 2017) dem FIFA-Sekretariat, Präsidenten Infantino und Generalsekretärin Fatma Samoura empfohlen, mit dem iranischen Fußballverband einen Zeitlauf zur Realisierung menschenrechtlicher Grundsätze zu vereinbaren, die der menschenverachtenden Regelung entgegenwirken, und bei Nicht-Einhaltung Sanktionen festzusetzen. Diese Forderung hat der Beirat im März dieses Jahres wiederholt.
Wenngleich das iranische Sportministerium kürzlich mitteilte, dass beim Nationalspiel zwischen Iran und Kambodscha am 10. Oktober auch Frauen ins Stadion dürfen sollen, braucht es unmittelbare und weitergehende Schritte. Von der FIFA, vom iranischen Verband und der iranischen Regierung. Nur so lassen sich diskriminierende Regelungen und unrechtmäßige Inhaftierungen mit Teils schwerwiegenden Folgen zukünftig verhindern.
* Der Iran hat den Zivil- und Sozialpakt ratifiziert (dadurch werden sie rechtlich bindend), nicht aber die Frauenrechtskonvention. Entscheidende Artikel der Frauenrechtskonvention finden sich - in allgemeinerer Form - aber auch in den beiden ratifizierten Pakten.