Seit über zehn Jahren arbeitet die Initiative FairPlay. Viele Farben. Ein Spiel-vidc mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen und Kampagnen daran, dass Rassismus und andere Formen von Diskriminierung wie Homophobie und Sexismus im Fußball ernst genommen werden und thematisiert werden, dass Vorfälle, wie jener vom vergangenen Sonntag in Innsbruck, nicht ignoriert werden, sondern auch Konsequenzen haben. Wichtig in diesem Bestreben ist immer gewesen, Vereinen ins Bewusstsein zu führen, dass sie Verantwortung übernehmen müssen. Aussagen von Spieler_innen, Funktionär_innen oder Fans können nicht kontrolliert werden, aber Vereine können sich klar von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung distanzieren, in ihren Statuten, in Hausordnungen, in Aktivitäten und in ihren öffentlichen und internen Reaktionen auf solche Zwischenfälle.
Aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung
Schon länger beteiligt sich der FC Salzburg aktiv in der Arbeit gegen Rassismus. Und auch der FC Wacker Innsbruck engagiert sich seit langem gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball. Nicht nur, weil der Verein jährlich an der Aktionswoche gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball teilnimmt, sondern darüber hinaus immer wieder Aktionen durchführt – und auch nach den Vorfällen am Sonntag hat der Klub reagiert: auf seiner Website und anderenorts spricht sich der Verein öffentlich gegen Rassismus aus. Dazu Florian Sitz, Vereinssprecher vom FC Wacker Innsbruck „Für den FC Wacker Innsbruck ist Anti-Rassismus-Arbeit ein integraler Bestandteil der Vereinskultur. Deshalb arbeiten wir schon seit Jahren mit der Initiative FairPlay zusammen und unterstützen jedwede Initiative von FairPlay".
Aber Engagement alleine verhindert nicht, dass es zu rassistischen Vorfällen kommt. Unter Umständen merken Verantwortliche erst im Anlassfall, dass die Durchführung mahnender Stadionaktionen keine Handlungsanleitung für einen adäquaten Umgang mit rassistischen Vorfällen ist. Sie stellen auch keine Handlungsanleitung etwa dafür dar, wie ein Verein seine, durch Rassismus geschädigten Spieler unterstützen kann bzw. wie ein Verein mit Spielern umgeht, die durch rassistische Äußerungen oder Haltungen auffallen.
Zusammenarbeit der Fußballinstitutionen
Auch Ligen und Verbände sind gefragt aktiv zu werden, etwa durch eine Verankerung von antidiskriminatorischen Klauseln in Statuten und Reglements. Aber auch, indem rassistische und diskriminatorische Vorfälle untersucht werden, Konsequenzen haben und nicht unter den Tisch gekehrt werden. Die Österreichische Fußball-Bundesliga hat Eddie Gustafsson um eine konkrete Stellungnahme gebeten und angekündigt, den Vorfällen vom vergangenen Sonntag auf den Grund zu gehen – das ist gut!
Grundsätzlich sind aber Strafmaßnahmen alleine nicht das Heilmittel gegen Rassismus und Diskriminierung. Die Österreichische Fußball-Bundesliga, der Österreichische Fußballbund und FairPlay kooperieren seit einigen Jahren im Bereich der antirassistischen Kampagnenarbeit im Fußball. Über diese Bewusstseinsbildung hinaus arbeiten alle genannten Institutionen daran, gemeinsame Schritte und Maßnahmen zu setzen, die tiefer gehen als das Verständnis darüber zu vermitteln, dass Rassismus und Diskriminierung keine Kavaliersdelikte sind.
„Rassismus darf im Fußball keine Rolle spielen. Fairplay – unabhängig von Hautfarbe, Religion und Konventionen -ist für uns oberstes Gebot“, betonen ÖFB-Präsident Dr. Leo Windtner und Generaldirektor Alfred Ludwig unisono. Gemeinsam mit dem ÖFB hat FairPlay vor kurzem ein Prozedere entwickelt, wie mit Vorfällen von Rassismus und Diskriminierung unter Einbindung von Verbänden, Vereinen, Spieler_innen, Schiedsrichter_innen und Fans vorzugehen ist, und welche Maßnahmen gesetzt werden können.
Nachtrag vom 9. August 2011:
Laut Information der <link http://www.bundesliga.at/index.php?id=24139 _blank external-link-new-window "Verfahren gegen Inaki Bea Jauregui wurde eingestellt">Österreichischen Fußball-Bundesliga</link> wurde das Verfahren gegen den Innsbrucker Spieler Inaki Bea Jauregui vom Senat 1 eingestellt. Dr. Manfred Luczensky begründet die Verfahrenseinstellung folgendermaßen:
"Die vorliegenden Unterlagen und Aussagen legen offen, dass Begriffe verwendet wurden, die durchaus missverstanden werden können, wenn der Gesprächspartner Spanisch nicht als Muttersprache hat. Dies wurde auch seitens des beigezogenen gerichtlich beeideten Dolmetschers bestätigt.“